Softwareentwicklung in der Autoindustrie braucht Urheberrecht, nicht Patente.

Dr. Thomas Wünsche führt ein Unternehmen mit 20 Angestellten, das Elektronikteile für die Automobilindustrie entwirft und herstellt. Dr. Wünsche erkl&auuml;rt was Patente im Gebiet der Automobilsteuerungssoftware bedeuten und warum er einen relativ hohen Betrag für die Arbeit des FFII gespendet hat:

Unseren Beitrag habe ich gerade von EUR 500 auf EUR 2500 erhöht. Warum? Ich habe in Betracht gezogen, was uns allein Recherche und Bewertung einer potentiellen Software-Patentverletzung in einem am Markt befindlichen Produkt kosten. Wir sollten unseren Beitrag nicht danach orientieren, was wir geben wollen, sondern danach, was es uns kostet, nicht genug gegeben zu haben.

In unseren Tätigkeitsfeldern Automatisierungstechnik und Automotive Elektronik fließt ein erheblicher Teil des Entwicklungsaufwands in die Software. Etwa 80% unserer Entwickler sind Software-Entwickler, die Innovationsfähigkeit unseres Unternehmens hängt wesentlich von Software ab. Das Urheberrecht schützt uns in diesem Bereich in angemessener Weise vor Nachahmung. Wer das Urheberrecht durch Reverse-Engineering und Nachimplementierung umgehen möchte, kommt in so dynamischen Märkten wie unserem viel zu spät.

Was wir für unsere Innovationsfähigkeit brauchen, sind Schutzrechte mit geringem Verwaltungsoverhead wie das Copyright. Patente auf Software treiben den Verwaltungsaufwand nach oben, schaffen zusätzliche Rechtsunsicherheit und laufen damit unserer Innovationsfähigkeit diametral entgegen. Die anstehenden Risiken durch Softwarepatente haben bereits jetzt dazu geführt, dass wir Ausbildungsplätze nicht wie in den Vorjahren besetzen, um Kapazität fuer Umgestaltungen zur Risikoreduktion freizuschaufeln. Wir wuerden allerdings lieber ausbilden als uns mit Softwarepatenten und daraus resultierenden Risiken zu beschäftigen.

Der Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments vom September 2003 stellt nicht sicher, dass wir in unserer Innovationsfähigkeit zukünftig nicht von Patenten eingeschränkt werden, aber er verhindert die schlimmsten Auswüchse. Technische Erfindungen wie das vielzitierte Antiblockiersystem wären auch unter der Parlamentsrichtlinie grundsätzlich patentierbar, wobei sich der Schutzumfang allerdings auf den Umgang mit den Naturkräften an der Peripherie der Datenverarbeitungsanlage beschränkt. Wenn der Entwurf des Ministerrats durchgeht, wird hingegen nahezu jeder Verfahrensablauf patentierbar, und schon seine Beschreibung in Form eines Computerprogramms wird zur Patentverletzung. Das würde uns eine Situation wie in den USA bringen, wo Konzerne kleinere Wettbewerber mit der Masse eines Portfolios weitgehend trivialer Patente erdrücken und produktlose Abkassierer ihr Heil in Patentverletzungsklagen suchen.



Autor: Thomas Wünsche, Inhaber EMS Dr. Thomas Wünsche

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